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   VG Oldenburg, 04.03.2004 - 5 B 2342/04   

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https://dejure.org/2004,48917
VG Oldenburg, 04.03.2004 - 5 B 2342/04 (https://dejure.org/2004,48917)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 04.03.2004 - 5 B 2342/04 (https://dejure.org/2004,48917)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 04. März 2004 - 5 B 2342/04 (https://dejure.org/2004,48917)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2002 - 5 B 12/02

    Verbot einer für den 5. Januar 2002 in Wewelsburg angemeldeten

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.03.2004 - 5 B 2342/04
    Das Gericht hat mit Beschluss vom 05.06.2002 (5 B 12/02) die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss wiederhergestellt.

    Dazu hat die Kammer zunächst im Eilverfahren (Beschluss vom 5.6.2002 - 5 B 12/02) im einzelnen ausgeführt, dass Überwiegendes dafür spreche, dass der Beklagte hier nicht eine kommunale Entlastungsstraße, sondern vielmehr - tatsächlich - die Verlegung der L 6 geplant habe.

    Denn die Beigeladene hat insoweit mit dem Land Niedersachsen am 21.08.2002 einen Vertrag nach § 45 NStrG über die Übernahme der Straßenbaulast sowohl für die L 6 wie auch für die hier geplante Verbindungsstraße zwischen der K 210 und der K 242 abgeschlossen, wie die Kammer dies im Beschluss vom 5.6.2002 - 5 B 12/02 - angeregt hat.

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.03.2004 - 5 B 2342/04
    1993, S.254; BVerwG, U.v. 03.05.1988 - 4 C 26.84 NVwZ 1989, S.149).
  • OVG Niedersachsen, 29.10.1992 - 6 K 3012/91

    Bebauungsplan; Ortsdurchfahrt; Bundesstraße; Umgehung; Gemeinde;

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.03.2004 - 5 B 2342/04
    Eine Gemeinde braucht nämlich im Rahmen der Planung nicht abschließend zu prüfen, wie die geplante Straße später einzustufen ist, wenn sie zutreffende Annahmen über die voraussichtliche Verkehrsbelastung zugrunde gelegt hat (vgl. OVG Lüneburg, U.v. 29.10.1992 - 6 K 3012/91 , Nds.Rpfl.
  • OVG Niedersachsen, 12.02.1998 - 1 K 1861/97

    Bebauungsplan; Verkehrsstraße; Straßenbauvorhaben; Lärmschutz;

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.03.2004 - 5 B 2342/04
    Maßgeblich ist dabei aber allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses (zur Straßenplanung durch Bauleitplanung ebenso: OVG Lüneburg, U.v.12.02.1998 - 1 K 1861/97 V.n.b.; bestätigt durch BVerwG, U.v. 28.01.1999 - 4 CN 5.98 - BVerwGE 108, 248).
  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.03.2004 - 5 B 2342/04
    Maßgeblich ist dabei aber allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses (zur Straßenplanung durch Bauleitplanung ebenso: OVG Lüneburg, U.v.12.02.1998 - 1 K 1861/97 V.n.b.; bestätigt durch BVerwG, U.v. 28.01.1999 - 4 CN 5.98 - BVerwGE 108, 248).
  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Öffentliche Last

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.03.2004 - 5 B 2342/04
    Aufgrund der Bindungswirkung des festgestellten Planes für das Enteignungsverfahren kann aber der Rechtsschutz vom Plan Betroffener de facto bereits durch das Planfeststellungsverfahren erheblich eingeschränkt werden, so dass diese enteignungsrechtliche Vorwirkung schon dort bedacht und gerichtlich überprüfbar sein muss (BVerfGE 45, 297 [BVerfG 10.05.1977 - 1 BvR 323/69] ; 95, 1; BVerwGE 67, 74).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.03.2004 - 5 B 2342/04
    Dies wiederum wird - im Bereich des Verkehrslärms - bestimmt durch die §§ 41 ff BImSchG und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen (vgl. BVerfG, Urt.v.30.11.1988 - BVerfGE 79, 174 ff [BVerfG 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84] ).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.03.2004 - 5 B 2342/04
    Sofern ihre Beeinträchtigung unterhalb der Zumutbarkeitsschwelle des § 9 Abs. 2 LuftVG liegt, hat das Bundesverwaltungsgericht in den grundlegenden Entscheidungen zur Flughafenplanung (BVerwGE 87, 332 [BVerwG 29.01.1991 - BVerwG 4 C 51.89] [342]) den Betroffenen zwar keinen Anspruch auf Schutzvorkehrungen zugesprochen, "wohl aber das allen von einer Planung Betroffenen zustehende subjektive öffentliche Recht auf gerechte Abwägung ihrer eigenen rechtlich geschützten Belange" bejaht (BVerwGE 87, aaO., 342).
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.03.2004 - 5 B 2342/04
    Dies folgt daraus, dass ein Grundeigentümer grundsätzlich die Inanspruchnahme seines Eigentums durch einen Planfeststellungsbeschluss nicht hinnehmen muss, sofern dieser rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999, 4 A 47/96 , UPR 1999, Seite 271).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus VG Oldenburg, 04.03.2004 - 5 B 2342/04
    Aufgrund der Bindungswirkung des festgestellten Planes für das Enteignungsverfahren kann aber der Rechtsschutz vom Plan Betroffener de facto bereits durch das Planfeststellungsverfahren erheblich eingeschränkt werden, so dass diese enteignungsrechtliche Vorwirkung schon dort bedacht und gerichtlich überprüfbar sein muss (BVerfGE 45, 297 [BVerfG 10.05.1977 - 1 BvR 323/69] ; 95, 1; BVerwGE 67, 74).
  • VGH Bayern, 16.03.1993 - 8 A 92.40089
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen -

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